Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Grundflächenzahl (GRZ)?
- Wo ist die Grundflächenzahl für ein Grundstück festgelegt?
- Wie wird die zulässige Grundfläche berechnet?
- Was ist der Unterschied zwischen Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl?
Wer ein Haus bauen möchte, stößt früher oder später auf die Grundflächenzahl (GRZ). Sie ist ein wichtiger Kennwert im Bebauungsplan und bestimmt, wie viel Fläche eines Grundstücks tatsächlich bebaut werden darf. Aber was ist die Grundflächenzahl genau, wie wird sie berechnet und welche Rolle spielt sie im Verhältnis zur Geschossflächenzahl? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte einfach und praxisnah.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks mit Gebäuden, Garagen oder anderen baulichen Anlagen überbaut werden darf.
Sie wird als Dezimalzahl angegeben – zum Beispiel 0,3 oder 0,4 – und beschreibt das Verhältnis zwischen der überbauten Fläche und der Gesamtgrundstücksfläche.
Beispiel:
Bei einer GRZ von 0,3 und einer Grundstücksfläche von 800 m² dürfen 240 m² bebaut werden (0,3 × 800 = 240).
Die Grundflächenzahl Definition findet sich in § 19 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie hilft, eine ausgewogene Bebauungsdichte sicherzustellen und den Charakter eines Wohngebiets zu wahren.
Tipp: Wenn Sie ein passendes Grundstück für Ihr Traumhaus gefunden haben, sollten Sie die GRZ kennen, bevor Sie sich für ein bestimmtes Hausmodell entscheiden. Eine Übersicht moderner Hausprojekte finden Sie bei Danwood – vom kompakten Einfamilienhaus bis zum großzügigen Mehrgenerationenhaus.
Die zulässige Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde festgelegt.
Dort finden Sie Angaben zur maximalen Bebauung, Geschossigkeit, Dachform und weiteren baurechtlichen Vorgaben.
Fehlt ein Bebauungsplan, orientiert sich die Baugenehmigung an der sogenannten „Umgebungsbebauung“. Das bedeutet: Ihr Haus darf sich hinsichtlich Bebauungsdichte und Höhe an den Nachbarhäusern orientieren.
Zur GRZ zählen nicht nur das Wohnhaus, sondern auch Garagen, Carports, Terrassen oder Nebengebäude, sofern sie eine feste Verbindung zum Boden haben. Diese Flächen werden teilweise anteilig angerechnet – meist zu 50 Prozent.
Um spätere Überraschungen zu vermeiden, lohnt sich ein Blick in die örtliche Bauordnung oder die Rücksprache mit dem Bauamt.
Die Berechnung der zulässigen Grundfläche richtet sich nach der im Bebauungsplan festgelegten Grundflächenzahl (GRZ). Sie zeigt, welcher Teil des Grundstücks überbaut werden darf. Liegt beispielsweise eine GRZ von 0,4 vor und das Grundstück ist 700 Quadratmeter groß, dürfen maximal 280 Quadratmeter bebaut werden.
Zur überbauten Fläche zählen nicht nur die eigentliche Grundfläche des Hauses, sondern oft auch befestigte Flächen wie Terrassen, Garagen oder Zufahrten. Diese werden allerdings nur anteilig berücksichtigt, je nachdem, wie sie mit dem Boden verbunden sind.
Die genaue Berechnung ist wichtig, da sie den maximalen Umfang der Bebauung festlegt. Wer zu groß plant, riskiert eine Ablehnung der Baugenehmigung. Deshalb sollte die GRZ bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden – insbesondere bei der Auswahl eines passenden Hausmodells. Eine Vielzahl moderner Hausprojekte bietet Inspiration für verschiedene Grundstücksgrößen und Bebauungspläne.
Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) werden oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Aspekte der Bebauung regeln.
Während die GRZ angibt, wie viel Fläche eines Grundstücks überbaut werden darf, beschreibt die GFZ das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Etagen zur Grundstücksfläche.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied:
Wenn ein Grundstück eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,6 hat, darf das Gebäude 30 Prozent der Grundstücksfläche einnehmen. Durch die GFZ 0,6 darf jedoch die gesamte Wohn- oder Nutzfläche aller Stockwerke zusammen 60 Prozent der Grundstücksfläche betragen. Das bedeutet: Auf derselben Fläche kann man durch mehrere Etagen mehr Wohnraum schaffen, ohne die zulässige Bebauungsdichte des Gebiets zu überschreiten.
Damit ist die GRZ entscheidend für die Grundfläche des Hauses, während die GFZ bestimmt, wie viel Wohnraum insgesamt entsteht. Wer also ein zweigeschossiges Haus plant, sollte beide Werte im Auge behalten. Eine genauere Erklärung finden Sie im Beitrag Geschossflächenzahl – Berechnung und Bedeutung einfach erklärt.
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein zentraler Faktor bei der Bauplanung. Sie legt fest, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf, und sorgt für ein harmonisches Ortsbild.
Wer die GRZ versteht und korrekt berechnet, kann den Wohnraum optimal planen, ohne gegen Bauvorschriften zu verstoßen.
Bei der Hausplanung sollten Sie GRZ und GFZ immer gemeinsam betrachten – so lassen sich Flächennutzung, Architektur und Wohnkomfort ideal miteinander verbinden.
Hilfreiche Praxisbeispiele zur Grundstücksnutzung finden Sie in den DanwoodHausprojekte oder im Beitrag Wie dick ist eine Trittschalldämmung? – dort erfahren Sie mehr über technische Aspekte des modernen Hausbaus.