Eine Eigentümergrundschuld bedeutet, dass die Grundschuld bestehen bleibt, aber dem Eigentümer gehört.
Vorteile:
- Einsparung der Löschungskosten.
- Vereinfachte Anschlussfinanzierung oder Modernisierung, da die Grundschuld abgetreten werden kann.
- Löschung ist nur beim endgültigen Immobilienverkauf notwendig, wenn der Käufer die Lastenfreiheit wünscht.
Diese Alternative ist besonders interessant für Eigentümer, die eine erneute Beleihung planen oder die Immobilie modernisieren möchten.
Bei der Entscheidung für eine Eigentümergrundschuld kann eine detaillierte Hausbau Checkliste helfen, alle Schritte der Finanzierung und Absicherung zu planen.
Die Löschung einer Grundschuld ohne Notar ist in Deutschland grundsätzlich unmöglich. Die notwendige öffentlich beglaubigte Form garantiert Rechtssicherheit und schützt Eigentümer, Banken und Dritte.
Ausnahmen wie Amtslöschung oder regionale Besonderheiten in Hessen existieren nur selten. Kosten für die Löschung betragen etwa 0,4 % der Grundschuldsumme und sollten von Eigentümern einkalkuliert werden. Die Eigentümergrundschuld bietet eine attraktive Alternative, da sie die Löschungskosten spart und bei Anschlussfinanzierungen flexibel eingesetzt werden kann.
Wer sich frühzeitig über das Vorgehen, die Notar-Termine, die sichere Aufbewahrung der Löschungsbewilligung und mögliche Alternativen informiert, kann unnötige Verzögerungen und Kosten vermeiden. Die klar geregelten Abläufe sorgen dafür, dass die Löschung rechtlich korrekt, transparent und effizient durchgeführt werden kann.
Mit dieser Planung lassen sich sowohl zeitliche als auch finanzielle Aspekte optimal steuern – und Eigentümer behalten die volle Kontrolle über ihre Immobilie, ohne dass rechtliche Unsicherheiten entstehen.