Reicht ein Blick ins Grundbuch aus, bevor man ein Grundstück kauft? In vielen Fällen lautet die Antwort: nein. Denn neben dem Grundbuch gibt es das Baulastenverzeichnis. Dort können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingetragen sein, die Einfluss darauf haben, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Wer den Grundstückskauf vorbereitet, sollte deshalb beide Register prüfen. Nur so lässt sich beurteilen, ob das geplante Haus tatsächlich wie vorgesehen gebaut werden kann.







