KfW-Förderung beim Neubau: Welche Programme es gibt, und was Ihr Haus erfüllen muss

15/06/2026

Der Neubau eines Einfamilienhauses wird in Deutschland durch verschiedene KfW-Programme gefördert, vorausgesetzt, das Gebäude erfüllt bestimmte energetische Standards. Die wichtigsten Programme sind KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) und KfW 300 (Wohneigentum für Familien). Beide setzen mindestens den Effizienzhaus-40-Standard voraus. Wer zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) anstrebt, kann den Kreditrahmen deutlich erhöhen.

Dieser Artikel erklärt, welche Programme es gibt, welche Voraussetzungen gelten, wo die Unterschiede liegen und was Sie beim Antragszeitpunkt unbedingt beachten müssen.

Hinweis: Förderprogramme, Konditionen und Budgets können sich kurzfristig ändern. Dieser Artikel gibt den Stand April 2026 wieder und dient zur Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Finanzierungspartner oder die KfW direkt.

1. Effizienzhaus 40: die Mindestvoraussetzung für alle Neubau-Förderprogramme

Bevor es um einzelne Programme geht, zunächst das Fundament: Die wichtigsten KfW-Förderprogramme für den klimafreundlichen Neubau setzen derzeit in der Regel mindestens den Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) voraus. Die Zahl 40 bedeutet, dass das Haus höchstens 40 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbrauchen darf.

Damit ein Neubau diesen Standard erreicht, sind in der Regel folgende Maßnahmen erforderlich: eine hochwertige Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Bodenplatte, Fenster mit Dreifachverglasung, eine luftdichte Gebäudehülle, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, typischerweise eine Wärmepumpe.

Für die Programme zum klimafreundlichen Neubau gelten strenge Vorgaben an die Energieversorgung. Fossile Heizsysteme sind ausgeschlossen. Welche weiteren Wärmequellen im Einzelfall zulässig sind, sollte immer gegen die aktuellen Förderbedingungen geprüft werden.

Danwood-Häuser werden bereits im Standard im Effizienzhaus-40-Standard gebaut. Damit ist die grundsätzliche Förderfähigkeit gegeben. Entscheidend ist dann die konkrete Konfiguration und die Wahl des Förderprogramms.

2. KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

Das Programm „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297 für Neubauten, KfW 298 für den Erstkauf innerhalb des ersten Jahres nach Fertigstellung) richtet sich an alle Bauherren unabhängig von Familienstand oder Einkommen.

Die Konditionen im Überblick (Stand April 2026):

  • Ohne QNG-Zertifikat: Förderkredit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Mit QNG-Zertifikat: Förderkredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Die aktuellen Zinssätze hängen von Laufzeit, Zinsbindung und Marktlage ab und sollten vor Antragstellung direkt bei der KfW oder dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Die Voraussetzungen: Das Gebäude muss den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen. Es darf ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Zusätzlich müssen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten werden.

Für die Antragstellung ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erforderlich, der die Förderfähigkeit bestätigt und den Bauprozess begleitet.

3. KfW 300 – Wohneigentum für Familien

Das Programm „Wohneigentum für Familien" (KfW 300) richtet sich gezielt an Familien mit Kindern und begrenztem Einkommen. Es gehört zu den Programmen mit den höchsten möglichen Kreditbeträgen im Neubau.

Die Konditionen im Überblick:

  • Ohne QNG-Zertifikat: Förderkredit je nach Förderstufe bis zu 220.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Mit QNG-Zertifikat: Förderkredit je nach Förderstufe bis zu 270.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Voraussetzungen: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. Mit jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Die Familie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weitere Wohnimmobilie besitzen. Das Gebäude muss den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen und darf nur mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Die Immobilie muss selbst bewohnt werden. Eine Vermietung ist nicht förderfähig.

4. Effizienzhaus 55: die befristete Erweiterung

Seit Dezember 2025 fördert die KfW im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau" befristet auch den Effizienzhaus-55-Standard (EH 55). Die Konditionen seit März 2026: Förderkredit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, effektiver Jahreszins ab 1,0 Prozent bei zehn Jahren Laufzeit und Zinsbindung.

Voraussetzungen: Das Bauprojekt muss bereits baureif sein. Eine gültige Baugenehmigung muss vorliegen. Fossile Energieträger sind auch hier ausgeschlossen.

Dieses Programm ist befristet und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung, spätestens jedoch zum 30. Juni 2026.

Für Bauherren, die den EH-40-Standard nicht anstreben, kann EH 55 eine Alternative sein. Im Vergleich zu EH 40 ist der mögliche Kreditrahmen jedoch geringer.

5. QNG-Zertifikat: Was es bringt, und was es erfordert

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatlich anerkanntes Zertifikat, das über die reine Energieeffizienz hinausgeht. Es bewertet das Gebäude ganzheitlich: Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus, nachhaltige Materialwahl, Barrierefreiheit, Raumluftqualität und Ressourceneffizienz.

Es gibt zwei Stufen: QNG-PLUS und QNG-PREMIUM. Beide eröffnen den Zugang zum höheren Kreditrahmen. Die konkrete Stufe verändert den Kreditbetrag derzeit nicht.

Der Unterschied bei der Förderung ist erheblich: Bei KfW 297/298 steigt der Kreditrahmen von 100.000 auf 150.000 Euro. Bei KfW 300 von 220.000 auf 270.000 Euro.

Was das QNG in der Praxis bedeutet: Die Zertifizierung erfordert neben dem Energieeffizienz-Experten einen Nachhaltigkeitsauditor, der das Projekt begleitet und dokumentiert. Die Kosten für die Zertifizierung liegen je nach Projekt bei etwa 5.000 bis 15.000 Euro. Dafür müssen unter anderem nachhaltige Baustoffe verwendet werden, bestimmte Grenzwerte für Schadstoffe in der Raumluft eingehalten werden und der gesamte Planungs- und Bauprozess dokumentiert werden.

Danwood-Häuser erhalten das QNG-Zertifikat nicht automatisch, können aber gezielt darauf ausgelegt werden. Das erfordert Anpassungen in Planung und Materialauswahl, die Danwood gemeinsam mit dem Bauherrn und dem Auditor koordiniert.

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15/06/2026

6. Was nicht kombinierbar ist und was schon

Ein häufiges Missverständnis: KfW 300 (Wohneigentum für Familien) und KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) sind nicht miteinander kombinierbar. Bauherren müssen sich für eines der beiden Programme entscheiden. Für Familien, die die Einkommensgrenze einhalten, ist KfW 300 in der Regel die bessere Wahl, weil der Kreditrahmen deutlich höher ist.

Was kombinierbar ist: Beide Programme können grundsätzlich mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 verbunden werden. Auch eine Kombination mit dem Programm KfW 270 (Erneuerbare Energien) ist möglich, etwa zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers. Entscheidend sind dabei immer die jeweils aktuellen Programmregeln und die Abstimmung über den Finanzierungspartner.

Auch regionale Förderprogramme der Bundesländer oder Kommunen können zusätzlich genutzt werden, sofern die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

7. Der Antragszeitpunkt: die häufigste Falle

Der mit Abstand häufigste Fehler bei der KfW-Förderung im Neubau ist, dass der Antrag zu spät gestellt wird.

Dabei ist die Regel eindeutig: Der Förderantrag muss gestellt und von der KfW bestätigt werden, bevor der Bauvertrag unterschrieben wird. Eine nachträgliche Beantragung ist ohne Ausnahme ausgeschlossen.

In der Praxis bedeutet das, dass die Entscheidung für ein Förderprogramm früh im Planungsprozess fallen muss. Der Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein, bevor der Antrag gestellt wird, denn er erstellt die „Bestätigung zum Antrag" (BzA), die für die Beantragung erforderlich ist. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, darf der Bauvertrag unterschrieben werden.

Wer diesen Zeitpunkt verpasst, verliert den Anspruch auf die Förderung – unabhängig davon, wie energieeffizient das Haus am Ende ist.

8. Schritt für Schritt zum Förderantrag

Der Ablauf bei einem Neubau mit KfW-Förderung folgt einer festen Reihenfolge:

Erstens: Hausplanung und Programmentscheidung. Klären, welches Förderprogramm infrage kommt (KfW 297/298 oder KfW 300) und ob das QNG-Zertifikat angestrebt wird.

Zweitens: Energieeffizienz-Experten einbinden. Der Experte erstellt die energetische Planung und die „Bestätigung zum Antrag". Bei QNG kommt ein Nachhaltigkeitsauditor hinzu.

Drittens: Förderantrag stellen. Der Antrag wird über die Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler eingereicht,nicht direkt bei der KfW. Der Antrag muss vor der Unterzeichnung des Bauvertrags gestellt werden.

Viertens: Förderzusage abwarten. Erst nach der Zusage darf der Bauvertrag unterschrieben werden.

Fünftens: Bauen. Der Energieeffizienz-Experte begleitet den Bau und prüft, ob die Anforderungen eingehalten werden.

Sechstens: Fertigstellung und Nachweis. Nach Abschluss bestätigt der Experte gegenüber der KfW, dass das Gebäude die Fördervoraussetzungen erfüllt. Bei QNG wird zusätzlich die Zertifizierung abgeschlossen.

Der Antrag wird vom Bauherrn gestellt, nicht vom Hausanbieter. Danwood unterstützt bei der Vorbereitung, der Koordination der Experten und der Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen.

9. Häufige Irrtümer zur KfW-Förderung beim Neubau

Irrtum: Fertighäuser werden nicht gefördert.
Fakt: Die Förderung hängt nicht von der Bauweise ab, sondern vom energetischen Standard. Ein Fertighaus, das den Effizienzhaus-40-Standard erfüllt, ist genauso förderfähig wie ein Massivhaus.

Irrtum: Den Antrag kann man auch nach dem Baubeginn stellen.
Fakt: Der Antrag muss vor der Unterzeichnung des Bauvertrags gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Irrtum: KfW 300 und KfW 297/298 lassen sich kombinieren.
Fakt: Diese Programme sind nicht miteinander kombinierbar. Bauherren müssen sich für eines entscheiden.

Irrtum: Das QNG-Zertifikat lohnt sich nicht.
Fakt: Bei KfW 297/298 erhöht es den Kreditrahmen um 50.000 Euro (von 100.000 auf 150.000). Bei KfW 300 um ebenfalls 50.000 Euro (von 220.000 auf 270.000). Die Zertifizierungskosten von etwa 5.000 bis 15.000 Euro stehen dem gegenüber.

Irrtum: Die Förderung ist garantiert, wenn das Haus den Standard erfüllt.
Fakt: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

10. Was Danwood zur Förderfähigkeit beiträgt

Die Frage, ob ein Haus förderfähig ist, entscheidet sich nicht erst beim Antrag, sondern in der Planung. Danwood baut Häuser standardmäßig im Effizienzhaus-40-Standard. damit ist die technische Grundlage für die KfW-Förderung gegeben.

Darüber hinaus unterstützt Danwood bei der Entscheidung, welches Förderprogramm zum jeweiligen Bauvorhaben passt, bei der Konfiguration des Hauses für eine mögliche QNG-Zertifizierung, bei der Koordination mit dem Energieeffizienz-Experten und dem Nachhaltigkeitsauditor sowie bei der Bereitstellung aller Unterlagen, die für den Förderantrag erforderlich sind. Der Energieeffizienz-Experte ist bei Danwood bereits im Hauspreis enthalten.

Wer ein Danwood-Haus plant und die Fördermöglichkeiten nutzen möchte, sollte das Thema von Anfang an mitdenken, idealerweise schon im Erstgespräch. So lassen sich Antragszeitpunkte und Konfiguration aufeinander abstimmen, bevor vertragliche Fakten geschaffen werden.

Häufige Fragen

Ja. Die KfW-Förderung richtet sich nicht nach der Bauweise (Fertighaus oder Massivhaus), sondern nach dem energetischen Standard des Gebäudes. Ein Fertighaus, das den Effizienzhaus-40-Standard erfüllt und ausschließlich erneuerbare Energien nutzt, ist förderfähig.

KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) steht allen Bauherren offen, unabhängig von Einkommen oder Familienstand. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 100.000 Euro ohne QNG und 150.000 Euro mit QNG. KfW 300 (Wohneigentum für Familien) richtet sich an Familien mit Kindern und begrenztem Einkommen. Der Kreditrahmen ist, je nach Förderstufe, höher und reicht bis zu 220.000 Euro ohne QNG bzw. 270.000 Euro mit QNG. Die Programme sind nicht miteinander kombinierbar.

Vor der Unterzeichnung des Bauvertrags. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Der Energieeffizienz-Experte muss zuvor die „Bestätigung zum Antrag" erstellen.

Die Kosten für die QNG-Zertifizierung liegen je nach Projekt bei etwa 5.000 bis 15.000 Euro. Dem steht ein um 50.000 Euro erhöhter Kreditrahmen gegenüber – bei beiden relevanten Förderprogrammen.

Nein. Diese Programme sind nicht miteinander kombinierbar. Bauherren müssen sich für eines entscheiden. Eine Kombination mit KfW 124 (Wohneigentumsprogramm) oder KfW 270 (Erneuerbare Energien) ist hingegen möglich.

Ja. Für alle KfW-Neubau-Förderprogramme (297/298 und 300) ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte Pflicht. Er erstellt die energetische Planung, bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet den Bau bis zur Fertigstellung. Bei Danwood ist dieser Experte im Hauspreis enthalten.

Wenn verfügbare Bundesmittel ausgeschöpft sind, können neue Anträge zeitweise nicht mehr bewilligt werden. Eine frühzeitige Antragstellung ist deshalb empfehlenswert.

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