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Geschossflächenzahl - Berechnung und Bedeutung einfach erklärt

Wer ein Haus bauen oder ein Grundstück kaufen möchte, stößt im Bebauungsplan schnell auf die Abkürzung GFZ – die Geschossflächenzahl. Sie ist neben der Grundflächenzahl (GRZ) einer der wichtigsten Kennwerte, wenn es um die zulässige Bebauung eines Grundstücks geht. Die GFZ bestimmt, wie viel Wohn- oder Nutzfläche auf einem Grundstück maximal errichtet werden darf – und hat damit auch direkten Einfluss auf den Grundstückswert. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Geschossflächenzahl genau bedeutet, wie sie berechnet wird und welche Rolle sie bei der Hausplanung spielt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?
  2. Wie wird die Geschossflächenzahl berechnet?
  3. Wie ermittelt man die zulässige Gesamt-Geschossfläche?
  4. Welche Flächen zählen als Geschossfläche?
  5. Wo ist die Geschossflächenzahl für ein Grundstück festgelegt?
  6. Welche typischen Werte hat die Geschossflächenzahl?
  7. Wie beeinflusst die Geschossflächenzahl den Grundstückswert?

1. Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) beschreibt das Verhältnis der Gesamtfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche. Sie zeigt also, wie viel Wohn- oder Nutzfläche auf einem Grundstück insgesamt errichtet werden darf.

Beispiel: Hat ein Grundstück eine Fläche von 800 Quadratmetern und eine GFZ von 0,8, dann dürfen auf dem Grundstück insgesamt 640 Quadratmeter Geschossfläche gebaut werden.

Die GFZ ist damit ein zentraler Richtwert für die Baudichte und die zulässige Wohnfläche in einem Baugebiet. Sie dient dazu, die Bebauung zu steuern und eine ausgewogene städtebauliche Struktur zu gewährleisten.

Wer sich für ein eineinhalbgeschossiges Fertighaus oder ein zweigeschossiges Hausprojekt interessiert, sollte die GFZ seines Grundstücks kennen – passende Inspirationen bietet DANWOOD unter Eineinhalbgeschossige Fertighäuser Projekte und Zweigeschossige Häuser Projekte.

2. Wie wird die Geschossflächenzahl berechnet?

Die Berechnung der GFZ erfolgt, indem man die Summe aller Geschossflächen durch die Grundstücksfläche teilt.
 Das Ergebnis wird als Dezimalzahl angegeben – beispielsweise 0,6 oder 1,0.

Ein einfaches Beispiel:
 Wenn ein zweigeschossiges Gebäude jeweils 150 Quadratmeter Grundfläche besitzt und das Grundstück 500 Quadratmeter groß ist, ergibt sich eine GFZ von 0,6.

Die GFZ kann auch auf Basis der zulässigen Werte aus dem Bebauungsplan berechnet werden, um zu ermitteln, wie groß ein Haus maximal gebaut werden darf. Je höher die GFZ, desto mehr Geschossfläche ist möglich – und desto dichter kann ein Gebiet bebaut werden.

3. Wie ermittelt man die zulässige Gesamt-Geschossfläche?

Die zulässige Gesamt-Geschossfläche ergibt sich, wenn man die im Bebauungsplan festgelegte GFZ mit der Grundstücksfläche multipliziert. Dadurch erhält man die maximal erlaubte Summe aller Vollgeschosse.

Beispielsweise darf bei einer GFZ von 1,0 auf einem Grundstück mit 700 Quadratmetern eine Geschossfläche von 700 Quadratmetern entstehen. Diese Fläche kann sich über ein oder mehrere Geschosse verteilen – etwa als zwei Etagen mit je 350 Quadratmetern.

Die zulässige Gesamt-Geschossfläche ist für Bauherren besonders wichtig, um die Dimension und Raumaufteilung ihres Hauses realistisch zu planen. Bei der Konzeption helfen erfahrene Anbieter, die sich auf schlüsselfertiges Bauen spezialisiert haben – beispielsweise im Rahmen individueller Hausprojekte.

4. Welche Flächen zählen als Geschossfläche?

Zur Geschossfläche zählen alle Flächen innerhalb der äußeren Umfassungswände eines Vollgeschosses – also der Teil des Gebäudes, der oberhalb der Geländeoberfläche liegt und in der Regel bewohnt oder genutzt wird.

Nicht zur Geschossfläche zählen in der Regel:

  • Dachräume, die nicht als Vollgeschoss gelten,
     
  • Kellerräume, die unter der Geländeoberfläche liegen,
     
  • offene Balkone und Terrassen.
     

Entscheidend ist, ob der jeweilige Raum nach den Landesbauordnungen als Vollgeschoss definiert wird. Bei Unsicherheiten hilft ein Bauplaner oder Architekt, die genauen Vorschriften zu prüfen.

5. Wo ist die Geschossflächenzahl für ein Grundstück festgelegt?

Die zulässige GFZ ist – ebenso wie die Grundflächenzahl (GRZ) – im Bebauungsplan Ihrer Kommune festgelegt. Sie finden die Angabe meist im Format „GFZ = 0,6“ oder „GFZ = 1,2“.

Falls kein Bebauungsplan vorhanden ist, orientiert sich die Behörde an der Umgebungsbebauung, also an den benachbarten Grundstücken und Gebäuden.
 So wird gewährleistet, dass sich neue Bauvorhaben harmonisch in die Umgebung einfügen.

Wer sich näher mit dem Unterschied zwischen GFZ und GRZ befassen möchte, findet weiterführende Informationen im Artikel Grundflächenzahl erklärt – Berechnung und Bedeutung.

6. Welche typischen Werte hat die Geschossflächenzahl?

Die typischen Werte für die GFZ hängen stark von der Baugebietskategorie ab.
 In reinen Wohngebieten liegt sie meist zwischen 0,4 und 0,8, in Mischgebieten oder städtischen Zonen können Werte von 1,0 bis 3,0 üblich sein.

Ein kleinerer Wert bedeutet mehr Freiraum, Gartenfläche und geringere Bebauungsdichte, während ein hoher Wert mehr Wohn- oder Nutzfläche pro Grundstück ermöglicht.

Für Doppel- und Reihenhäuser sind oft höhere GFZ-Werte vorgesehen, da diese Bauformen den vorhandenen Raum effizienter nutzen. Passende architektonische Beispiele finden Sie unter Doppel- und Reihenhäuser Projekte.

7. Wie beeinflusst die Geschossflächenzahl den Grundstückswert?

Die GFZ hat einen entscheidenden Einfluss auf den Wert eines Grundstücks. Je höher die zulässige Geschossfläche, desto mehr Wohnfläche kann auf dem Grundstück entstehen – und desto wertvoller wird es in der Regel.

Ein Grundstück mit einer GFZ von 1,0 bietet also mehr bauliche Nutzungsmöglichkeiten als eines mit 0,4, selbst wenn beide gleich groß sind. Für Investoren, Bauträger und Privatpersonen ist die GFZ deshalb ein zentrales Kriterium bei der Wertermittlung.

Sie bestimmt nicht nur den maximalen Wohnraum, sondern beeinflusst auch die architektonische Freiheit und die Gestaltungsmöglichkeiten – vom kompakten Einfamilienhaus bis zum modernen Stadthaus.

Wenn Sie den Zusammenhang von GFZ, GRZ und Energieeffizienz in der Praxis verstehen möchten, lohnt sich ein Blick auf weitere Themen rund um den Hausbau – etwa Wie dick ist eine Trittschalldämmung? oder Worauf achten bei Hausbesichtigung? Checkliste.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein zentrales Instrument im deutschen Baurecht. Sie legt fest, wie viel Geschossfläche auf einem Grundstück errichtet werden darf, und beeinflusst damit maßgeblich den Wert, die Nutzung und die Bebauungsdichte eines Grundstücks.

Wer die GFZ kennt und richtig interpretiert, kann frühzeitig abschätzen, wie groß und hoch ein Gebäude werden darf – und wie sich daraus wirtschaftliche und architektonische Vorteile ergeben.

Für die optimale Hausplanung lohnt sich der Vergleich mit der Grundflächenzahl, die erklärt, wie viel Fläche des Grundstücks tatsächlich bebaut werden darf. Beide Kennwerte sind essenziell, um aus jedem Grundstück das Beste herauszuholen.

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