Das Schnurgerüst darf frühestens entfernt werden, nachdem die Fundamente, die Bodenplatte oder die Kellersohle gegossen und fertiggestellt sind. Erst dann sind die Punkte für das Bauvorhaben dauerhaft markiert.
Ein vorzeitiges Entfernen ist nicht zulässig, da sonst die rechtlich relevanten Punkte verloren gehen und eine nachträgliche Korrektur schwierig wird. Der Baubeginn sollte erst erfolgen, wenn das Schnurgerüst vollständig abgenommen ist.
Ein korrekt errichtetes Schnurgerüst ist für jedes Bauvorhaben unverzichtbar, da es die präzise Feinabsteckung, exakte Gebäudeabsteckung und die Einhaltung von Grenzabständen sicherstellt. Mit sorgfältiger Errichtung, Kontrollmessungen und rechtlicher Absicherung dient es nicht nur als Orientierungshilfe, sondern auch als rechtlich relevantes Beweismittel.
Durch die Einhaltung der beschriebenen Schritte können Bauherren sicherstellen, dass der Rohbau exakt auf den vorgesehenen Punkten und in der richtigen Höhe errichtet wird, wodurch spätere Anpassungen und rechtliche Probleme vermieden werden.